NORWE Umwelt - RoHS 3

Mit der europäischen RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde ab dem 01.07.2006 die Verwendung von sechs als gefährlich eingestuften Substanzen bei der Herstellung von elektrischen und elektronischen Produkten untersagt. Am 01.07.2011 wurde als Nachfolger die Richtlinie 2011/65/EU – auch RoHS II oder RoHS 2 genannt – rechtskräftig.

Mit der neuen Richtlinie 2015/863/EU hat die europäische Kommission am 04.06.2015 die Aufnahme von vier weitere Substanzen in die Richtlinie 2011/65/EU vorgenommen.

  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Butylbenzylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Historie der RoHS-Richtlinie

Download (PDF)