Mit der europäischen RoHS-Richtlinie 2002/95/EG wurde ab dem 01.07.2006 die Verwendung von sechs als gefährlich eingestuften Substanzen bei der Herstellung von elektrischen und elektronischen Produkten untersagt. Am 01.07.2011 wurde als Nachfolger die Richtlinie 2011/65/EU – auch RoHS II oder RoHS 2 genannt – rechtskräftig.
Mit der neuen Richtlinie 2015/863/EU hat die europäische Kommission am 04.06.2015 die Aufnahme von vier weitere Substanzen in die Richtlinie 2011/65/EU vorgenommen.
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Historie der RoHS-Richtlinie