NORWE Umwelt - REACH

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Die EU-Chemikalien-Verordnung REACH (Registrieren, Evaluieren und Autorisieren von Chemikalien) trat am 01.06.2007 in Kraft und hat das Ziel, Gesundheit und Umwelt zu schützen. Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur Stoffe in Verkehr bringen, bei denen dies sichergestellt ist.

Der Verordnung liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde – die Registrierung der Stoffe ist weitestgehend zwingend.

Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) überprüft NORWE regelmäßig mit jeder Aktualisierung alle verwendeten Standardmaterialien und kann bereits seit 2008 bestätigen, dass keine besorgniserregende Stoffe enthalten sind.


Historie der REACH-Verordnung

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